Allgemeine Geschäftsbedingungen Heinrich Kalmes GmbH
© Heinrich Kalmes GmbH 2019
Es
gilt
deutsches
Recht.
Die
AGB
gelten
unabhängig
davon,
ob
wir
als
Auftragnehmer
oder
Auftraggeber
Vertragspartei
werden.
Unseren
AGB
entgegenstehende,
abweichende
Bedingungen
des
Kunden
oder Lieferanten wird widersprochen. Die AGB gelten nicht bei Vergaben nach VOB/A oder VOL/A.
2. Weitere Vertragsgrundlagen
2.1 Auftragsannahme
Bis
zur
Auftragsannahme
sind
alle
Angebote
freibleibend.
Weicht
der
Auftrag
des
Auftraggebers
von
unserem
Angebot
ab,
so
kommt
ein
Vertrag
in
diesem
Falle
erst
mit
der
Bestätigung
des
Auftragnehmers
zustande.
2.2Lieferverzögerung
Wird
die
von
uns
geschuldete
Leistung
durch
höhere
Gewalt,
rechtmäßigen
Streik,
unverschuldetes
Unvermögen
auf
Seiten
des
Auftragnehmers
oder
eines
seiner
Lieferanten
sowie
ungünstige
Witterungsverhältnisse
verzögert,
so
verlängert
sich
die
vereinbarte
Lieferfrist
um
die
Dauer
der
Verzögerung.
Dauert
die
Verzögerung
unangemessen
lange,
so
kann
jeder
Vertragsteil
ohne
Ersatzleistung
vom
Vertrag
zurücktreten.
Kann
die
Lieferung
aufgrund
von
Umständen,
die
der
Auftraggeber
zu
vertreten
hat,
nicht
zum
vereinbarten
Termin
erfolgen,
so
geht
die
Gefahr
in
dem
Zeitpunkt
auf
den
Auftraggeber
über,
in
dem
ihm
die
Anzeige
über
die
Lieferbereitschaft
zugegangen
ist.
Lagerkosten
gehen
zu
Lasten
des
Auftraggebers.Wir
behalten
uns
die
Geltendmachung
weiterer
Verzögerungskosten
vor.
2.3 Mangelrüge
Offensichtliche
Mängel
unserer
Leistung
müssen
von
Unternehmern
zwei
Wochen
nach
Lieferung
der
Ware
oder
bei
Abnahme
der
Leistung
schriftlich
gerügt
werden.
Nach
Ablauf
dieser
Frist
können
Mängelansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Die weitergehenden Vorschriften beim Handelskauf bleiben unberührt.
2.4.Mangelverjährung
Bei
Verträgen
mit
Unternehmern,
die
keine
Bauleistung
betreffen,
beträgt
die
Gewährleistung
ein
Jahr.
Bei
Reparaturarbeiten,
die
keine
Bauleistung
darstellen,
gilt
eine
Verjährung
der
Gewährleistung
von
einem
Jahr
ohne
Rücksicht
auf
die
Person
des
Vertragspartners.Die
Regelungen
dieses
Absatzes
gelten
nicht,
soweit
Vorsatz
oder
grobe
Fahrlässigkeit
vorliegt
oder
Ansprüche
wegen
der
Verletzung
des
Lebens,
des
Körpers
oder
der
Gesundheit
geltend
gemacht
werden
oder
soweit
der
Verkäufer
den
Mangel
arglistig
verschwiegen
hat
oder
eine
Garantie
für
die
Beschaffenheit
des
Liefergegenstandes
übernommen hat.
2.5Umsetzung derGewährleistung
Bei
berechtigten
Mängelrügen
haben
wir
die
Wahl,
entweder
die
mangelhaften
Liefergegenstände
nachzubessern
oder
dem
Auftraggeber
gegen
Rücknahme
des
beanstandeten
Gegenstandes
Ersatz
zu
liefern.
Solange
wir
unseren
Verpflichtungen
auf
Behebung
der
Mängel
nachkommen,
hat
der
Auftraggeber
nicht
das
Recht,
Herabsetzung
der
Vergütung
oder
Rückgängigmachung
des
Vertrages
zu
verlangen,
sofern
nicht
ein
Fehlschlagen
der
Nachbesserung
vorliegt.
Ist
eine
Nachbesserung
oder
Ersatzlieferung
unmöglich,
schlägt
sie
fehl
oder
wird
sie
verweigert,
kann
der
Auftraggeber
nach
seiner
Wahl
einen entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Satz 1 gilt nicht bei Verbrauchergeschäften über den Bezug beweglicher Sachen.
2.6. Aus- und Einbaukosten
Die gesetzliche Regelung im Kaufvertragsrecht gilt uneingeschränkt für die Geltendmachung von Aus- und Einbaukosten.
2.7. Anlieferung
Beim
Anliefern
setzen
wir
voraus,
dass
das
Fahrzeug
unmittelbar
an
das
Gebäude
fahren
und
entladen
werden
kann.
Mehrkosten,
die
durch
weitere
Transportwege
oder
wegen
erschwerter
Anfuhr
vom
Fahrzeug
zum
Gebäude
verursacht
werden,
werden
gesondert
berechnet.
Für
Transporte
über
das
2.
Stockwerk
hinaus
sind
mechanische
Transportmittel
vom
Auftraggeber
bereitzustellen.
Treppen
müssen
passierbar
und
gegen
Beschädigung
geschützt
sein.
Wird
die
Ausführung
unserer
Arbeiten
oder
der
von
uns
beauftragten
Personen
durch
Umstände
behindert,
die
der
Auftraggeber
zu
vertreten
hat,
so
werden die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrtkosten) in Rechnung gestellt.
2.8 Abschlagszahlung
Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, können wir für Teilleistungen in Höhe des Wertes der erbrachten Leistungen eine Abschlagzahlung verlangen.
3. Förmliche Abnahme
Sofern
vertraglich
eine
förmliche
Abnahme
vorgesehen
ist,
tritt
die
Abnahmewirkung
auch
dann
ein,
wenn
der
Auftraggeber
einmal
vergeblich
und
in
zumutbarer
Weise
zur
Durchführung
der
Abnahme
aufgefordert wurde. Die Abnahmewirkung tritt zwölf Werktage nach Zugang der Aufforderung ein.
4. Kündigungsentschädigung
Kündigt
der
Auftraggeber
den
Werkvertrag
ohne
Grund,
können
wir
zehn
Prozent
der
auf
den
noch
nicht
erbrachten
Teil
der
Werkleistung
entfallenden
vereinbarten
Vergütung
(Kündigungsentschädigung)
verlangen.
Es
bleibt
uns
unbenommen,
bei
entsprechendem
Nachweis
eine
höhere
Kündigungsentschädigung
zu
verlangen.
Ebenso
bleibt
dem
Auftraggeber
der
Nachweis
unbenommen,
dass
uns
keine
oder
eine geringere Kündigungsentschädigung zusteht.
5. Wartungs-, Kontroll- und Pflegehinweise
5.1
Wir weisen darauf hin, dass für eine dauerhafte Funktion Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere:
-
Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren,
-
Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten,
-
Anstriche innen wie außen (z.B. Fenster, Fußböden, Treppenstufen) sind jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss und Nutzung nachzubehandeln.
Diese
Arbeiten
gehören
nicht
zum
Auftragsumfang,
wenn
nicht
ausdrücklich
anders
vereinbart.
Unterlassene
Wartungsarbeiten
können
die
Lebensdauer
und
Funktionstüchtigkeit
der
Bauteile
beeinträchtigen,
ohne dass hierdurch Mängelansprüche entstehen.
5.2
Durch
den
fachgerechten
Einbau
moderner
Fenster
und
Außentüren
wird
die
energetische
Qualität
des
Gebäudes
verbessert
und
die
Gebäudehülle
dichter.
Um
die
Raumluftqualität
zu
erhalten
und
der
Schimmelpilzbildung
vorzubeugen,
sind
zusätzliche
Anforderungen
an
die
Be-
und
Entlüftung
des
Gebäudes
nach
DIN
1946-6
zu
erfüllen.
Ein
insoweit
eventuell
notwendiges
Lüftungskonzept,
ist
eine
planerische Aufgabe, die nicht Gegenstand des Auftrages an den Handwerker ist und in jedem Fall vom Auftraggeber/Bauherrn zu veranlassen ist.
5.3
Unwesentliche,
zumutbare
Abweichungen
in
den
Abmessungen
und
Ausführungen
(Farbe
und
Struktur),
insbesondere
bei
Nachbestellungen,
bleiben
vorbehalten,
soweit
diese
in
der
Natur
der
verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Leder, Stoffe und Ähnliches) liegen und üblich sind.
5.4
Der
Auftraggeber
hat
zum
Schutz
und
Erhalt
der
gelieferten
Bauteile
(z.B.
Fenster,
Treppen,
Parkett,
Bodenbeläge)
für
geeignete
klimatische
Raumbedingungen
(Luftfeuchtigkeit,
Temperatur)
Sorge
zu
tragen.
6.Ausschluss der Aufrechnung
Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1
Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung unser Eigentum.
7.2
Der
Auftraggeber
ist
verpflichtet,
uns
Pfändungen
der
Eigentumsvorbehaltsgegenstände
unverzüglich
in
Textform
anzuzeigen
und
die
Pfandgläubiger
von
dem
Eigentumsvorbehalt
zu
unterrichten.
Der
Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
7.3
Erfolgt
die
Lieferung
für
einen
vom
Auftraggeber
unterhaltenen
Geschäftsbetrieb,
so
dürfen
die
Gegenstände
im
Rahmen
einer
ordnungsgemäßen
Geschäftsführung
weiter
veräußert
werden.
In
diesem
Falle
werden
die
Forderungen
des
Auftraggebers
gegen
den
Abnehmer
aus
der
Veräußerung
bereits
jetzt
in
Höhe
des
Rechnungswertes
des
gelieferten
Vorbehaltsgegenstandes
an
uns
abgetreten.
Bei
Weiterveräußerung
der
Gegenstände
auf
Kredit
hat
sich
der
Auftraggeber
gegenüber
seinem
Abnehmer
das
Eigentum
vorzubehalten.
Die
Rechte
und
Ansprüche
aus
diesem
Eigentumsvorbehalt
gegenüber
seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an uns ab.
7.4
Werden
Eigentumsvorbehaltsgegenstände
als
wesentliche
Bestandteile
in
das
Grundstück
des
Auftraggebers
eingebaut,
so
tritt
der
Auftraggeber
schon
jetzt
die
aus
einer
Veräußerung
des
Grundstückes
oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab.
7.5
Werden
die
Eigentumsvorbehaltsgegenstände
vom
Auftraggeber
bzw.
im
Auftrag
des
Auftraggebers
als
wesentliche
Bestandteile
in
das
Grundstück
eines
Dritten
eingebaut,
so
tritt
der
Auftraggeber
schon
jetzt
gegen
den
Dritten
oder
den,
den
es
angeht,
etwa
entstehende
Forderungen
auf
Vergütung
in
Höhe
des
Rechnungswertes
der
Eigentumsvorbehaltsgegenstände
mit
allen
Nebenrechten
an
uns
ab.
Bei
Verarbeitung,
Verbindung
und
Vermischung
der
Vorbehaltsgegenstände
mit
anderen
Gegenständen
durch
den
Auftraggeber
steht
uns
das
Miteigentum
an
der
neuen
Sache
zu
im
Verhältnis
des
Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände.
8. Eigentums- und Urheberrecht
An
Kostenanschlägen,
Entwürfen,
Zeichnungen
und
Berechnungen
behalten
wir
uns
unser
Eigentums-
und
Urheberrecht
vor.
Sie
dürfen
ohne
unsere
Zustimmung
weder
genutzt,
vervielfältigt
noch
dritten
Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
9. Streitbeilegung
Wir sind weder bereit noch zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet.
10. Gerichtsstand
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz unseres Unternehmens.
11. Datenschutz
Die
personenbezogenen
Daten
unserer
Kunden
werden
von
uns
zwecks
Erfüllung
unserer
eigenen
vorvertraglichen
und
vertraglichen
Pflichten
sowie
zur
Vertragsdurchführung
in
Form
von
Namen,
Adresse
und
Kommunikationsdaten
des
Geschäfts-
bzw.
Wohnsitzes
maschinenlesbar
gespeichert.
Diese
Datenerhebung
und
Datenverarbeitung
beruht
auf
Artikel
6
Abs.
1
b)
DSGVO.
Wir
sichern
zu,
diese
Daten
ausschließlich
zu
eigenen
Zwecken
zu
speichern.
Insbesondere
werden
sie
in
keiner
Weise
an
unberechtigte
Dritte
zu
gewerblichen
Zwecken
übermittelt.
Die
Daten
werden
gelöscht,
sobald
sie
für
den
Zweck
ihrer
Verarbeitung
nicht
mehr
erforderlich
sind.
Personen,
deren
Daten
wir
auf
diese
Weise
erhoben
und
verarbeitet
haben,
sind
berechtigt,
bei
uns
Auskunft
darüber
zu
verlangen,
welche
sie
betreffenden
Daten
bei
uns
gespeichert
sind.
Bei
Unrichtigkeit
der
erfassten
Daten
können
diese
Personen
von
uns
die
Berichtigung,
bei
unzulässiger
Datenspeicherung
die
Löschung
der
Daten
verlangen.
Auch
steht
ihnen ein Beschwerderecht bei der für den Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörde zu.